Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG)1
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes2
In-Kraft-Treten3

Art. 1 SächsSÜGArtG,SN Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG)

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetztes

Art. 2 SächsSÜGArtG,SN Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes

(hier nicht wiedergegeben)

Art. 3 SächsSÜGArtG,SN In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2004 in Kraft