Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Art. 1 SächsSÜGArtG,SN Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetztes
Art. 2 SächsSÜGArtG,SN Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
(hier nicht wiedergegeben)
Art. 3 SächsSÜGArtG,SN In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2004 in Kraft