Gesetz zu dem Protokoll vom 27. September 1996 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
(EU-Bestechungsgesetz)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Zustimmung zum Vertrag1
(weggefallen)2
(weggefallen)3
Inkrafttreten4

Art. 1 EUBestG Zustimmung zum Vertrag

Dem in Brüssel am 27. September 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 3 (weggefallen)

Art. 2 EUBestG

(weggefallen)

Art. 3 EUBestG

(weggefallen)

Art. 4 EUBestG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 9 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

26129 Oldenburg, Ammerländer Heerstraße 243
RA u. Notar Dr. iur. Alexander Wandscher
Rechtsanwälte und Notare Wandscher & Partner