Eisenbahn-Signalordnung 1959
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InhaltsübersichtAbschnitt
AllgemeinesA
a) Geltungsbereich und Zuständigkeiten
b) Begriffsbestimmungen
Die SignaleB
I. Hauptsignale (Hp)
HaltSignal Hp 0
FahrtSignal Hp 1
LangsamfahrtSignal Hp 2
II. Vorsignale (Vr)
Zughalt erwartenSignal Vr 0
Fahrt erwartenSignal Vr 1
Langsamfahrt erwartenSignal Vr 2
III. Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)
Zughalt ! Weiterfahrt auf SichtSignal Sv 0
Fahrt ! Fahrt erwartenSignal Sv 1
Fahrt ! Halt erwartenSignal Sv 2
Fahrt ! Langsamfahrt erwartenSignal Sv 3
Langsamfahrt ! Fahrt erwartenSignal Sv 4
Langsamfahrt ! Langsamfahrt erwartenSignal Sv 5
Langsamfahrt ! Halt erwartenSignal Sv 6
IV. Zusatzsignale (Zs)
ErsatzsignalSignal Zs 1
RichtungsanzeigerSignal Zs 2
RichtungsvoranzeigerSignal Zs 2 v
GeschwindigkeitsanzeigerSignal Zs 3
GeschwindigkeitsvoranzeigerSignal Zs 3 v
BeschleunigungsanzeigerSignal Zs 4
VerzögerungsanzeigerSignal Zs 5
GleiswechselanzeigerSignal Zs 6
VorsichtsignalSignal Zs 7
Falschfahrt-AuftragssignalSignal Zs 8
V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)
Nachschieben einstellenSignal Ts 1
Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und SperrfahrtenSignal Ts 2
Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und SperrfahrtenSignal Ts 3
VI. Langsamfahrsignale (Lf)
LangsamfahrscheibeSignal Lf 1
AnfangscheibeSignal Lf 2
EndscheibeSignal Lf 3
GeschwindigkeitstafelSignal Lf 4
AnfangtafelSignal Lf 5
Geschwindigkeits-AnkündesignalSignal Lf 6
GeschwindigkeitssignalSignal Lf 7
VII. Schutzsignale (Sh)
Halt ! FahrverbotSignal Sh 0
Fahrverbot aufgehobenSignal Sh 1
SchutzhaltSignal Sh 2
KreissignalSignal Sh 3
Horn- und PfeifsignalSignal Sh 5
VIII. Signale für den Rangierdienst (Ra)
A. Rangiersignale
WegfahrenSignal Ra 1
HerkommenSignal Ra 2
AufdrückenSignal Ra 3
AbstoßenSignal Ra 4
RangierhaltSignal Ra 5
B. Abdrücksignale
Halt ! Abdrücken verbotenSignal Ra 6
Langsam abdrückenSignal Ra 7
Mäßig schnell abdrückenSignal Ra 8
ZurückziehenSignal Ra 9
C. Sonstige Signale für den Rangierdienst
RangierhalttafelSignal Ra 10
WartezeichenSignal Ra 11
GrenzzeichenSignal Ra 12
IsolierzeichenSignal Ra 13
IX. Weichensignale (Wn)
Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen
Gerader ZweigSignal Wn 1
Gebogener ZweigSignal Wn 2
Signale für doppelte Kreuzungsweichen
Gerade von links nach rechtsSignal Wn 3
Gerade von rechts nach linksSignal Wn 4
Bogen von links nach linksSignal Wn 5
Bogen von rechts nach rechtsSignal Wn 6
X. Signale für das Zugpersonal (Zp)
A. Signale des Triebfahrzeugführers
AchtungssignalSignal Zp 1
Handbremsen mäßig anziehenSignal Zp 2
Handbremsen stark anziehenSignal Zp 3
Handbremsen lösenSignal Zp 4
NotsignalSignal Zp 5
B. Bremsprobesignale
Bremse anlegenSignal Zp 6
Bremse lösenSignal Zp 7
Bremse in OrdnungSignal Zp 8
C. Abfahrsignal
AbfahrenSignal Zp 9
D. Rufsignale
KommenSignal Zp 11
GrenzzeichenfreiSignal Zp 12
XI. Fahrleitungssignale (El)
AusschaltsignaleSignal El 1
EinschaltsignalSignal El 2
"Bügel ab"-AnkündesignalSignal El 3
"Bügel ab"-SignalSignal El 4
"Bügel an"-SignalSignal El 5
Halt für Fahrzeuge mit gehobenen StromabnehmernSignal El 6
XII. Signale an Zügen (Zg)
SpitzensignaleSignal Zg 1
SchlußsignalSignal Zg 2
XIII. Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)
RangierlokomotivsignalSignal Fz 1
Gelbe FahneSignal Fz 2
XV. Rottenwarnsignale (Ro)
Vorsicht ! Im Nachbargleis nähern sich FahrzeugeSignal Ro 1
Arbeitsgleise räumenSignal Ro 2
Arbeitsgleise schnellstens räumenSignal Ro 3
FahnenschildSignal Ro 4
XVI. Nebensignale (Ne)
TrapeztafelSignal Ne 1
VorsignaltafelSignal Ne 2
VorsignalbakenSignal Ne 3
SchachbrettafelSignal Ne 4
HaltetafelSignal Ne 5
HaltepunkttafelSignal Ne 6
SchneepflugtafelSignal Ne 7
XVII. Signale für Bahnübergänge (Bü)
Halt vor dem Bahnübergang ! Weiterfahrt nach SicherungSignal Bü 0
Der Bahnübergang darf befahren werdenSignal Bü 1
RautentafelSignal Bü 2
MerktafelSignal Bü 3
PfeiftafelSignal Bü 4
LäutetafelSignal Bü 5
Künftig wegfallende SignaleC
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale
I. Signale an Zügen (Zg)
Vereinfachtes SchlußsignalSignal Zg 102
II. Signale für Bahnübergänge (Bü)
Halt vor dem Bahnübergang ! Weiterfahrt nach SicherungSignal Bü 100
Der Bahnübergang darf befahren werdenSignal Bü 101
RautentafelSignal Bü 102
MerktafelSignal Bü 103
3. Im Abschnitt B nicht enthaltene Signale
GefahranstrichSignal Ne 8

Abschnitt 1 ESO 1959 ABSCHNITT A: ALLGEMEINES

a) Geltungsbereich und Zuständigkeiten

(1) Diese Verordnung gilt für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.

(2) Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.

(3) Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen

  1. 1.
    das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Eisenbahnen des Bundes (EB),
  2. 2.
    die zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

(4) Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur genehmigen.

(5) Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde, erlassen werden. Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtzeitig vor In-Kraft-Treten zur Kenntnis zu geben.

b) Begriffsbestimmungen

(6) Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

(7) Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.

(8) Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelfrei zu erkennen sind.

(9) Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten sind, sind durch Mastschilder kennlich.

Abschnitt 2 ESO 1959 ABSCHNITT B: DIE SIGNALE (1)

I. Hauptsignale (Hp)

(10) Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten. Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.

(11) Die Signale sind entweder Formsignale und zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sind Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.

(12) (weggefallen)

(13) Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein. Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal. Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen. Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1.000 bis 1.300 m.

Signal Hp 0
Halt
FormsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Der Signalflügel - bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel - zeigt waagerecht nach rechtsEin rotes LichtEin rotes Licht oder zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander.
Signal Hp 1
Fahrt
FormsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Ein Signalflügel - bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel - zeigt schräg nach rechts aufwärtsEin grünes LichtEin grünes Licht
Signal Hp 2
Langsamfahrt
FormsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Zwei Siganlflügel zeigen schräg nach rechts aufwärtsEin grünes und senkrecht darunter ein gelbes LichtEin grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht

II. Vorsignale (Vr)

(14) Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 oder Sh 2) ankündigen.

(15) Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.

(16) Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.

(17) Die ortsfesten Formvorsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechtws steigende Lichter sichtbar.

(18) Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.

(19) Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte runde Scheibe wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.

Signal Vr 0
Zughalt erwarten
FormsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Die runde Scheibe steht senkrecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach untenZwei gelbe Lichter nach rechts steigendZwei gelbe Lichter nach rechts steigend
Signal Vr 1
Fahrt erwarten
FormsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Die runde Scheibe liegt waagerecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach untenZwei grüne Lichter nach rechts steigendZwei grüne Lichter nach rechts steigend
Signal Vr 2
Langsamfahrt erwarten
FormsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Die runde Scheibe steht senkrecht, der Flügel zeigt schräg nach rechts abwärtsEin gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes LichtEin gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht

III. Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)

(20) Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.

Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf einem Signalschirm nebeneinander vereinigt. Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf. Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.

Signale Sv 0
Zughalt ! Weiterfahrt auf Sicht
Zwei gelbe Lichter waagerecht nebeneinander
Signale Sv 1
Fahrt ! Fahrt erwarten
Zwei grüne Lichter waagerecht nebeneinander
Signale Sv 2
Fahrt ! Halt erwarten
Ein grünes, rechts daneben in gleicher Höhe ein gelbes Licht
Signale Sv 3
Fahrt ! Langsamfahrt erwarten
Links ein grünes Licht, rechts in gleicher Höhe ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht
Signale Sv 4
Langsamfahrt ! Fahrt erwarten
Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts in Höhe des oberen linken Lichtes ein grünes Licht
Signale Sv 5
Langsamfahrt ! Langsamfahrt erwarten
Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts daneben in gleicher Höhe die gleichen Lichter
Signale Sv 6
Langsamfahrt ! Halt erwarten
Links ein grünes, senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts in Höhe des oberen linken Lichtes ein gelbes Licht

IV. Zusatzsignale (Zs)

(21) Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.

Signal Zs 1 - Ersatzsignal -
Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren
 Lichtsignal
 Drei weiße Lichter in Form eines A
Signal Zs 2 - Richtungsanzeiger -
Die Fahrtstraße führt in die angezeigte Richtung
 Lichtsignal
 Ein weißleuchtender Buchstabe
Signal Zs 2v - Richtungsvoranzeiger -
Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten
 Lichtsignal
 Ein gelbleuchtender Buchstabe
Signal Zs 3 - Geschwindigkeitsanzeiger -
FormsignalLichtsignal
Eine weiße Kennziffer auf dreieckiger schwarzer Tafel mit weißem Rand. Die Tafel steht in der Regel auf der Spitze; bei beschränktem Raum kann die Spitze nach oben zeigenEine weißleuchtende Kennziffer
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10-fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Signal Zs 3v - Geschwindigkeitsvoranzeiger -
Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten
 Lichtsignal
 Eine gelbleuchtende Kennziffer
 Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10-fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist
Signal Zs 4 - Beschleunigungsanzeiger -
Fahrzeit kürzen
FormsignalLichtsignal
Eine weiße, rotgeränderte dreieckige Scheibe mit schwarzem KEin weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach oben
Signal Zs 5 - Verzögerungsanzeiger -
Langsamer fahren
FormsignalLichtsignal
Eine weiße, rotgeränderte rechteckige Scheibe in schräger Lage nach unten mit schwarzem LEin weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach unten
Signal Zs 6 - Gleiswechselanzeiger -
Der Fahrweg führt in das benachbarte durchgehende Hauptgleis
FormsignalLichtsignal
 Ein weißleuchtender schräger Lichtstreifen, dessen Enden senkrecht nach oben und unten abgebogen sind
Signal Zs 7 - Vorsichtsignal -
Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren ! Weiterfahrt auf Sicht
 Lichtsignal
 Drei gelbe Lichter in Form eines V
Signal Zs 8 - Falschfahrt-Auftragssignal -
Fahrt auf falschem Gleis
 Lichtsignal
 Drei blinkende weiße Lichter in Form eines A

(21a) Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.

V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)

(22) Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.

Signal Ts 1
Nachschieben einstellen
Um 90 Grad nach rechts umgelegtes weißes T auf schwarzer Rechteckscheibe
Signal Ts 2
Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
Quadratische, auf der Spitze stehende weiße Scheibe mit schwarzem Rand
Signal Ts 3
Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
Auf Signal Ts 2 ein schwarzer nach rechts steigender Streifen

VI. Langsamfahrsignale (Lf)

(23) Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen. Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfangs- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.

Signal Lf 1 - Langsamfahrscheibe -
Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf
TageszeichenNachtzeichen
Eine auf der Spitze stehende dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigenUnter dem beleuchteten Tageszeichen zwei schräg nach links steigende gelbe Lichter. Bei beschränktem Raum befinden sich die Lichter vor dem Tageszeichen
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10-fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist
 Auf NE, die mit höchstens 50 km/h befahren werden, kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste Landesverkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen
Signal Lf 2 - Anfangscheibe -
Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A
Signal Lf 3 - Endscheibe -
Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Scheibe mit schwarzem E
Signal Lf 4 - Geschwindigkeitstafel -
Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf
Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10-fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen
Signal Lf 5 - Anfangtafel -
Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muß durchgeführt sein
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem A
Signal Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal -
Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten
Eine auf der Spitze stehende, schwarz- und weißumrandete dreieckige gelbe Tafel zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.
Signal Lf 7 - Geschwindigkeitssignal -
Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

VII. Schutzsignale (Sh)

(24) Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.

(25) Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.

Signal Sh 0
Halt ! Fahrverbot
FormsignalLichtsignal
Ein waagerechter schwarzer Streifen in runder weißer Scheibe auf schwarzem GrundZwei rote Lichter waagerecht nebeneinander
Signal Sh 1
Fahrverbot aufgehoben
FormsignalLichtsignal
Ein nach rechts steigender schwarzer Streifen auf runder weißer ScheibeZwei weiße Lichter nach rechts steigend
Signal Sh 2
Schutzhalt
TageszeichenNachtzeichen
Eine rechteckige rote Scheibe mit weißem RandEin rotes Licht am Tageszeichen oder am Ausleger des Wasserkrans
Signal Sh 3 - Kreissignal -
Sofort halten
TageszeichenNachtzeichen
Eine rot-weiße Signalfahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis geschwungenEine Laterne, möglichst rot abgeblendet, oder ein leuchtender Gegenstand wird im Kreis geschwungen
Signal Sh 5 - Horn- und Pfeifsignal -
Sofort halten
Mehrmals nacheinander drei kurze Töne

VIII. Signale für den Rangierdienst (Ra)

(26) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.

(27) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören

  1. A.
    die Rangiersignale,
  2. B.
    die Abdrücksignale,
  3. C.
    die sonstigen Signale für den Rangierdienst.

A. Rangiersignale

(28) Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.

Signal Ra 1
Wegfahren
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Ein langer Ton
und mit dem Arm
TageszeichenNachtzeichen
Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach untenSenkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten
Signal Ra 2
Herkommen
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Zwei mäßig lange Töne
und mit dem Arm
TageszeichenNachtzeichen
Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und herLangsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her
Signal Ra 3
Aufdrücken
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Zwei kurze Töne schnell nacheinander
und mit den Armen
TageszeichenNachtzeichen
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähernWie am Tage, in der einen Hand eine Laterne
Signal Ra 4
Abstoßen
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Zwei lange Töne und ein kurzer Ton
und mit dem Arm
TageszeichenNachtzeichen
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Armes vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach untenZweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten
Signal Ra 5
Rangierhalt
Mit der Mundpfeife oder dem Horn
Drei kurze Töne schnell nacheinander
und mit dem Arm
TageszeichenNachtzeichen
Kreisförmige Bewegung des ArmsKreisförmige Bewegung der Handlaterne

B. Abdrücksignale

(29) Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.

(30) Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird. Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.

(31) Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt. Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.

Signal Ra 6
Halt ! Abdrücken verboten
FormsignalLichtsignal
Ein waagerechter weißer Balken mit schwarzem RandEin waagerechter weißer Lichtstreifen
Signal Ra 7
Langsam abdrücken
FormsignalLichtsignal
Ein weißer Balken mit schwarzem Rand schräg nach rechts aufwärtsEin weißer Lichtstreifen schräg nach rechts aufwärts
Signal Ra 8
Mäßig schnell abdrücken
FormsignalLichtsignal
Ein senkrechter weißer Balken mit schwarzem RandEin senkrechter Lichtstreifen
Signal Ra 9
Zurückziehen
 Lichtsignal
 Ein senkrechter Lichtstreifen, vom oberen Ende nach rechts abzweigend ein waagerechter Lichtstreifen

C. Sonstige Signale für den Rangierdienst

Signal Ra 10 - Rangierhalttafel -
Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden
Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift "Halt für Rangierfahrten"
Signal Ra 11 - Wartezeichen -
Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten
Ein gelbes W mit schwarzem Rand
Signal Ra 12 - Grenzzeichen -
Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf
Ein rot-weißes Zeichen
Signal Ra 13 - Isolierzeichen -
Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung
Auf weißem Grund ein blauer Pfeil

IX. Weichensignale (Wn)

(32) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.

(33) Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.

Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen

Signal Wn 1
Gerader Zweig
Von der Weichenspitze oder vom Herzstück aus gesehen:
Ein auf der Schmalseite stehendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund
Signal Wn 2
Gebogener Zweig
Von der Weichenspitze aus gesehen:
Ein weißer Pfeil oder Streifen auf schwarzem Grund zeigt entsprechend der Ablenkung schräg nach links oder rechts aufwärts
Vom Herzstück aus gesehen:
(bei einfachen Weichen und Innenbogenweichen)
Eine runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund
Vom Herzstück aus gesehen:
(bei Außenbogenweichen)
Eine nach links oder rechts geöffnete Sichel auf runder weißer Scheibe mit schwarzem Grund

Signale für doppelte Kreuzungsweichen

(34) Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, daß die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.

Signal Wn 3
Gerade von links nach rechts
Die Pfeile oder Streifen bilden eine von links nach rechts steigende Linie
Signal Wn 4
Gerade von rechts nach links
Die Pfeile oder Streifen bilden eine von rechts nach links steigende Linie
Signal Wn 5
Bogen von links nach links
Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach links geöffneten rechten Winkel
Signal Wn 3
Bogen von rechts nach rechts
Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach rechts geöffneten rechten Winkel

X. Signale für das Zugpersonal (Zp)

(35) Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören

  1. A.
    die Signale des Triebfahrzeugführers,
  2. B.
    die Bremsprobesignale,
  3. C.
    das Abfahrsignal,
  4. D.
    die Rufsignale.

A. Signale des Triebfahrzeugführers

(36) Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.

Signal Zp 1 - Achtungssignal -
Achtung
Ein mäßig langer Ton
Signal Zp 2
Handbremsen mäßig anziehen
Ein kurzer Ton
Signal Zp 3
Handbremsen stark anziehen
Drei kurze Töne schnell nacheinander
Signal Zp 4
Handbremsen lösen
Zwei mäßig lange Töne nacheinander
Signal Zp 5 - Notsignal -
Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten - Bremsen und Hilfe leisten
Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander

B. Bremsprobesignale

(37) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen. Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.

(38) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.

Signal Zp 6
Bremse anlegen
HandsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagenDie weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenktEin weißes Licht
Signal Zp 7
Bremse lösen
HandsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungenDie weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungenZwei weiße Lichter senkrecht übereinander
Signal Zp 8
Bremse in Ordnung
HandsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Eine Hand wird senkrecht hochgehaltenDie weißleuchtende Handlaterne wird senkrecht hochgehaltenDrei weiße Lichter senkrecht übereinander

C. Abfahrsignal

Signal Zp 9
Abfahren
HandsignalLichtsignal
TageszeichenNachtzeichen 
Eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand Ein grünes LichtEin grünleuchtender Ring
oder   
das Nachtzeichen des Signals oder bei den NE auch das Hochhalten einer Hand  

D. Rufsignale

Signal Zp 11
Kommen
Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton
oder
ein langes, ein kurzes und ein langes Lichtzeichen
Signal Zp 12
Grenzzeichenfrei
Zwei kurze, ein langer und ein kurzer Ton

XI. Fahrleitungssignale (El)

(41) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.

(42) Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.

Signal El 1 - Ausschaltsignal -
Ausschalten
Ein zerlegtes weißes U
Signal El 2 - Einschaltsignal -
Einschalten erlaubt
Ein geschlossenes weißes U
Signal El 3 - "Bügel ab"-Ankündesignal -
Signal "Bügel ab" erwarten
Zwei in der Höhe gegeneinander versetzte weiße Streifen
Signal El 4 - "Bügel ab"-Signal -
Bügel ab
Ein waagerechter weißer Streifen
Signal El 5 - "Bügel an"-Signal -
Bügel an
Ein senkrechter weißer Streifen
Signal El 6
Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern
Ein auf der Spitze stehender quadratischer weißer Rahmen mit innenliegendem weißem Quadrat

XII. Signale an Zügen (Zg)

(43) Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.

Signal Zg 1 - Spitzensignal -
Kennzeichnung der Zugspitze
TageszeichenNachtzeichen
Kein besonderes Signala)Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal)
 b)Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe
Signal Zg 2 - Schlußsignal -
Kennzeichnung des Zugschlusses
TageszeichenNachtzeichen
Am letzten Fahrzeug eine viereckige rot-weiße TafelAm letzten Fahrzeug ein rotes Licht
oderoder
zwei viereckige rot-weiße Tafelnzwei rote Lichter
oderoder
das Nachtzeichen des Signals.eine rückstrahlende Tafel des Tageszeichens
 oder
 zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.
 Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.

(43a) Das Schlußsignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein. Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.

XIII. Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)

(44) Die Signale kennzeichnen

  1. a)
    Rangierlokomotiven,
  2. b)
    Fahrzeuge, deren Besetzung besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert.

Signal Fz 1 - Rangierlokomotivsignal -
Kennzeichnung einer Lokomotive im Rangierdienst
TageszeichenNachtzeichen
Kein besonderes SignalVorn und hinten ein weißes Licht, in der Regel in Höhe der Puffer. Statt dessen kann auch das Signal Zg 1a geführt werden; es muß geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden.
Signal Fz 2 - Gelbe Fahne -
Kennzeichnung von Wagen, die während eines Stillagers mit Personal besetzt sind.
TageszeichenNachtzeichen
An jeder Langseite des Wagens eine gelbe Flagge oder gelbe TafelDas Tageszeichen; außerdem der Wagen nach außen erkennbar im Innern beleuchtet

(45) (weggefallen)

XV. Rottenwarnsignale (Ro)

(46) Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherungen von Fahrzeugen.

Signal Ro 1
Vorsicht ! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge
Mit dem Horn ein langer Ton als Mischklang aus zwei verschieden hohen Tönen
Signal Ro 2
Arbeitsgleise räumen
Mit dem Horn zwei lange Töne nacheinander in verschiedener Tonlage
Signal Ro 3
Arbeitsgleise schnellstens räumen
Mit dem Horn mindestens fünfmal je zwei kurze Töne nacheinander in verschiedener Tonlage
Signal Ro 4 - Fahnenschild -
Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale Ro 2 und Ro 3 die Arbeitsgleise zu räumen sind
Ein weißes Fahnenschild mit schwarzem Rand

XVI. Nebensignale (Ne)

Signal Ne 1 - Trapeztafel -
Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben
Eine weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand an schwarz und weiß schräg gestreiftem Pfahl
Signal Ne 2 - Vorsignaltafel -
Kennzeichnung des Standorts eines Vorsignals
Eine schwarzgeränderte weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren

(46a) Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen

  1. a)
    an Stelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegabstandes der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer Trapeztafel,
  2. b)
    als Hinweis auf ein Vorsignal, das nicht rechts neben oder über dem Gleis steht.

Signal Ne 3 - Vorsignalbalken -
Ein Vorsignal ist zu erwarten
Mehrere aufeinanderfolgende viereckige weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts steigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in der Fahrtrichtung abnimmt. Bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter können zusätzlich rückstrahlende weiße Streifen erscheinen, deren Anzahl und Anordnung den schwarzen Streifen entspricht.
Signal Ne 4 - Schachbrettafel -
Das Hauptsignal steht nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis
Eine viereckige, schachbrettartig schwarz und weiß gemusterte Tafel
Signal Ne 5 - Haltetafel -
Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen
Eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem H
oder
eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem H
Signal Ne 6 - Haltepunkttafel -
Ein Haltepunkt ist zu erwarten
Eine schräg zum Gleis gestellte waagerechte weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägstreifen
Signal Ne 7 - Schneepflugtafel -
a) Pflugschar heben
Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben
b) Pflugschar senken
Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten

XVII. Signale für Bahnübergänge (Bü)

(46b) Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.

Signal Bü 0
Halt vor dem Bahnübergang ! Weiterfahrt nach Sicherung
Eine runde gelbe Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Signal Bü 1
Der Bahnübergang darf befahren werden
Ein blinkendes weißes Licht über einer runden gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Signal Bü 2 - Rautentafel -
Ein Überwachungssignal ist zu erwarten
Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden rückstrahlenden weißen Rauten.

(46c) Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.

Signal Bü 3 - Merktafel -
Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung
Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte rückstrahlende Tafel.
Signal Bü 4 - Pfeiltafel -
Etwa 3 Sekunden lang pfeifen
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem P
oder
eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem Rand und weißem P
Signal Bü 5 - Läutetafel -
Es ist zu läuten
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L.


(1) Red. Anm.:
Die farbigen Abbildungen der Signale sind wiedergegeben in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 933-6, veröffentlichten bereinigten Fassung.

Abschnitt 3 ESO 1959 ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE (1)

1.
Allgemeine Bestimmungen

(47) Der Abschnitt C enthält die von den Bestimmungen in Abschnitt B in Form oder Bedeutung abweichenden oder dort nicht enthaltenen Signale, die mit Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur während einer Übergangszeit verwendet werden dürfen.

(48) Der Geltungsbereich der Signale des Abschnitts C ist besonders angegeben. Stellen, die nach den Bestimmungen des Abschnittes C Ausnahmen oder Genehmigungen zu den Signalen des Abschnittes C erteilen können, werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt.

2.
Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale

I. Signale an Zügen (Zg)

EB und NE
Signal Zg 102 - Vereinfachtes Schlußsignal -
 Tageszeichen
 Hinten am letzten Fahrzeug eine runde rote Scheibe mit weißem Rand

II. Signale für Bahnübergänge (Bü)

EB und NE
Signal Bü 100
Halt vor dem Bahnübergang ! Weiterfahrt nach Sicherung
Ein gelbes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild.
Das gelbe Licht kann bei den NE auf Strecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis zu 60 km/h entfallen.
EB und NE
Signal Bü 101
Der Bahnübergang darf befahren werden
Ein blinkendes weißes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild
oder
ein blinkendes weißes Licht über einem gelben Licht und einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild.
EB und NE
Signal Bü 102 - Rautentafel -
Ein Überwachungssignal ist zu erwarten
Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden weißen Rauten.
EB und NE
Signal Bü 103 - Merktafel -
Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung
Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte Tafel.

3.
In Abschnitt B nicht enthaltene Signale

Signal Ne 8 - Gefahranstrich -
Kennzeichnung fester Gegenstände, die wegen zu geringen Abstandes vom Gleis Personen gefährden können
Die Gegenstände sind durch einen weißen Anstrich gekennzeichnet.

4.
Von den dem Absatz 48 nach Maßgabe von Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1099) angefügten Signalen der DV 301 der Deutschen Reichsbahn sind ab 18. Dezember 1995 die Signale

Hf 0(§ 3 Abs. 4 bis 6 DV 301),
Hl 13(§ 5 Abs. 22 bis 24 DV 301) und
Sv 4(§ 6 Abs. 8 bis 10 DV 301)

nicht mehr anzuwenden.



(1) Red. Anm.:
Die farbigen Abbildungen der Signale sind wiedergegeben in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 933-6, veröffentlichten bereinigten Fassung.
53639 Königswinter, Cäsariusstr. 79a
RA Andreas Bergenroth
Anwaltsbüro Bergenroth & Bergenroth